Die Bedingungen, unter denen die Infon GmbH ihre Dienstleistungen erbringt.
Klare Bedingungen schaffen Vertrauen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Infon GmbH und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Infon GmbH, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Infon GmbH ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und Offerten gehen diesen AGB vor.
Die Infon GmbH erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Software und Technologie (namentlich Softwareentwicklung, digitale Plattformen, Cloud- und IT-Lösungen, Digitalisierung und Automatisierung sowie sedex-Anbindungen einschliesslich eSchKG) sowie Unternehmensdienste und Dienstleistungen rund um Recht und Dokumente (namentlich Firmengründungen, Domizilservices, Unternehmensservices, Betreibungen und Inkasso sowie Informations- und Dokumentenservices).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag. Angaben auf der Website, in Broschüren oder in allgemeinen Beschreibungen stellen keine verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Offerten der Infon GmbH sind, sofern nicht anders vermerkt, während 30 Tagen gültig.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Infon GmbH einen Auftrag schriftlich bestätigt, eine vom Kunden unterzeichnete Offerte vorliegt oder die Infon GmbH mit der Leistungserbringung beginnt. Als Schriftform gilt auch die Kommunikation per E-Mail.
Die Infon GmbH ist ein privates Schweizer Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, keine Anwaltskanzlei und keine Treuhandgesellschaft im Sinne einer bewilligungspflichtigen Beratungstätigkeit. Ihre Leistungen umfassen die administrative, technische und organisatorische Unterstützung, nicht jedoch Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Allgemeine Hinweise, Vorlagen, Checklisten oder Auskünfte ersetzen keine individuelle Beratung durch eine zugelassene Fachperson. Wo eine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beurteilung erforderlich ist, obliegt es dem Kunden, eine entsprechende Fachperson beizuziehen. Die Infon GmbH weist auf einen solchen Bedarf hin, soweit er für sie erkennbar ist.
Soweit Leistungen die Einleitung, Begleitung oder Abwicklung behördlicher Verfahren betreffen (namentlich Handelsregistereintragungen, Betreibungsverfahren nach SchKG, Registerauszüge und Dokumentenbeschaffung), schuldet die Infon GmbH die sorgfältige und fachgerechte Bearbeitung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
Entscheide von Behörden, Gerichten oder Dritten liegen ausserhalb des Einflussbereichs der Infon GmbH. Ebenso wenig wird für die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft von Schuldnern, für Bearbeitungsdauern von Behörden oder für die Verfügbarkeit und Richtigkeit amtlicher Register eingestanden.
Der Kunde stellt der Infon GmbH rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Er benennt eine ansprechbare Kontaktperson mit der nötigen Entscheidungskompetenz.
Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten Angaben, Daten und Unterlagen richtig, vollständig und rechtmässig sind und dass er über die erforderlichen Rechte verfügt. Er sichert insbesondere zu, dass er zur Erteilung des jeweiligen Auftrags berechtigt ist und dass geltend gemachte Forderungen bestehen und fällig sind.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die auf fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung zurückgehen, gehen zulasten des Kunden. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Zeiträume verstehen sich im Übrigen als Richtwerte.
Verzögerungen, die auf Mitwirkungshandlungen des Kunden, auf Dritte, auf Behörden oder auf Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Infon GmbH zurückgehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen.
Werkleistungen, insbesondere Softwareentwicklungen, werden dem Kunden zur Abnahme vorgelegt. Der Kunde prüft die Leistung innert 10 Arbeitstagen und meldet allfällige wesentliche Mängel schriftlich.
Erfolgt innert dieser Frist keine Meldung oder wird die Leistung produktiv eingesetzt, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelbehebung nachgeführt.
Massgebend sind die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer sowie exklusive Kosten Dritter.
Amtliche Gebühren (namentlich Handelsregister-, Notariats-, Betreibungs- und Registergebühren) sowie Auslagen und Kosten Dritter sind nicht im Honorar der Infon GmbH enthalten. Sie werden transparent und gesondert ausgewiesen und dem Kunden weiterverrechnet. Die Infon GmbH kann für solche Kosten einen Vorschuss verlangen.
Leistungen ohne Pauschalvereinbarung werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen verrechnet.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Infon GmbH ist berechtigt, Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei Erstaufträgen, projektbezogenen Leistungen und bei Kosten Dritter.
Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet; Mahnspesen und Kosten der Rechtsverfolgung bleiben vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug kann die Infon GmbH weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen oder einstellen. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sämtliche Immaterialgüterrechte an von der Infon GmbH geschaffenen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung bei der Infon GmbH.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks, Konzepte und allgemeines Know-how der Infon GmbH verbleiben bei dieser. Die Infon GmbH bleibt berechtigt, das im Rahmen eines Auftrags erworbene allgemeine Wissen uneingeschränkt weiterzuverwenden.
Werden Komponenten Dritter oder Open-Source-Software eingesetzt, gelten für diese ausschliesslich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Die Infon GmbH weist auf wesentliche Lizenzbedingungen hin, übernimmt jedoch keine Gewährleistung und keine Haftung für Produkte Dritter.
Die Infon GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Hilfspersonen und Subunternehmer beizuziehen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.
Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Vorbehalten bleiben gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten sowie die Weitergabe an beigezogene Hilfspersonen, die einer entsprechenden Vertraulichkeitspflicht unterstehen.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzerklärung der Infon GmbH, die integrierender Bestandteil dieser AGB ist.
Bearbeitet die Infon GmbH Personendaten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies ausschliesslich gemäss dessen Weisungen und im Rahmen der vereinbarten Leistung. Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm übermittelten Daten verantwortlich.
Die Infon GmbH erbringt ihre Leistungen fachgerecht und sorgfältig nach dem aktuellen Stand der Technik. Sie gewährleistet nicht, dass Software vollständig fehlerfrei oder ununterbrochen verfügbar ist; dies entspricht dem heutigen Stand der Technik.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge behebt die Infon GmbH den Mangel innert angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung mehrfach fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf unsachgemässe Nutzung, eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter, fehlerhafte Angaben des Kunden, Produkte Dritter oder auf Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Infon GmbH zurückgehen.
Die Infon GmbH haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, sowie für Personenschäden uneingeschränkt nach Gesetz. Eine Wegbedingung dieser Haftung ist nach Art. 100 OR ausgeschlossen.
Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere haftet die Infon GmbH nicht für leichte Fahrlässigkeit, nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, nicht für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Ansprüche Dritter.
Soweit eine Haftungsbeschränkung zulässig ist, ist die Haftung der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine angemessene und regelmässige Sicherung seiner Daten zu sorgen. Bei Datenverlust haftet die Infon GmbH im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen höchstens für den Aufwand, der bei ordnungsgemässer Datensicherung zur Wiederherstellung angefallen wäre.
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien – namentlich Naturereignisse, Epidemien, Stromausfälle, Störungen von Telekommunikations- oder Cloud-Diensten, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen oder Arbeitskonflikte – befreien die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag schriftlich auflösen.
Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerschuldverhältnisse (namentlich Wartung, Betrieb, Domizil- und Supportleistungen) können, sofern nichts anderes vereinbart ist, von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Die Infon GmbH darf den Kunden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung als Referenz nennen oder dessen Logo zu Referenzzwecken verwenden. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Die Infon GmbH kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Bei Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht schriftlich vor Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Infon GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand Juli 2026.